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29. April 2024
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    Leistungen der Pflegeversicherung

Häusliche Betreuung gemäß § 124 SGB XI

Lieber Patient, liebe Angehörige,

durch die Veränderung der Bevölkerungsstruktur wurde eine Umstrukturierung der häuslichen Betreuung unumgänglich. Dies hat der Gesetzgeber mit dem PNG (Pflegeneuausrichtungsgesetz) versucht umzusetzen.

Das Angebot des § 124 SGB XI gibt nunmehr die Möglichkeit, Betreuung und sonstige Hilfen im Alltag den bedürftigen Menschen als ambulante Dienstleistung zur Verfügung zu stellen und somit ggf. auch ihren Angehörigen zu entlasten. Ab sofort sind auch Betreuungsleistungen in der Häuslichkeit eines Pflegebedürftigen als Leistungsangebot möglich.

Das Angebot häuslicher Betreuung ist eine Leistung neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Pflegebedürftige entscheidet, ob er Grundpflege, Hauswirtschaft und/oder Betreuungsleistungen wählt und wie er diese Bedarfe kombiniert. Für diese Entscheidung stehen die Sachleistungsbeträge der jeweiligen Pflegestufe zur Verfügung. Unterstützt wird der Pflegebedürftige, seine Angehörigen bzw. der gesetzliche Betreuer bei der Entscheidungsfindung durch den Pflegedienst.

Die Leistung soll den Pflegebedürftigen beim Erhalt seiner sozialen Kontakte und der Kommunikation unterstützen. Ebenso soll die Betreuungsleistung Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und der Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur bieten. Hierzu zählen auch bedürfnisgerechte Beschäftigungsangebote.

Möglichkeiten sind Unterstützung von Aktivitäten im Häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, wie z. B.

  • Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof
  • Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten
  • Begleitung bei kulturellen oder anderen Veranstaltungen, auch zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte


oder die Unterstützung bei der Gestaltung des Häuslichen Alltags, wie z. B.

  • Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
  • Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
  • Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht-Rhythmus Unterstützung bei Hobby und Spiel


oder auch sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht, wie z. B.

  • Anwesenheit der Betreuungsperson
  • Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst- und/oder Fremdgefährdung
  • Bloße Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben


Für dieses Leistungsangebot haben wir mit den Pflegekassen einen Preis von € 26,46 pro Stunde bei einer 10-minütigen Zeittaktung vereinbart.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

Beispiel: Ein Kunde bucht einen halbstündigen Spaziergang, der jedoch nach 22 Minuten beendet ist. In diesem Fall können mit der zuständigen Pflegekasse 30 Minuten abgerechnet werden. Bucht der Kunde jedoch eine Stunde Betreuung, nimmt aber nur 35 Minuten in Anspruch und bricht anschließend ab, können der Pflegekasse 40 Minuten in Rechnung gestellt werden. Die noch offenen 20 Minuten müsste der Kunde ggf. privat bezahlen.